Auch die Verkehrsbetriebe tüdeln
zumindest die, die da in der Hamburger Verkehrsverbund GmbH zusammengeschlossen sind. Wenn man in den U-Bahnen die Beförderungsbedingungen (typischerweise ein Aufkleber über den Türen) liest, so findet man dort den Passus, dass der Verzehr von alkoholischen Getränken in den Haltestellen und den Zügen untersagt ist. Wer sich einmal die Mühe macht, die „offiziellen“ Beförderungsbedingungen vom […]